Fördermittel für Friseursalons 2026: Meistergründungsprämie, KfW, Aufstiegs-BAföG und Energieförderung — der vollständige Leitfaden
Friseurbetriebe sind A-Handwerk mit Meisterpflicht — und damit Zugang zum tiefsten Förderökosystem Deutschlands. Meistergründungsprämie bis 25.000 €, Aufstiegs-BAföG bis 15.000 €, Ausbildungsbonus 4.000 € pro Azubi, BEG für Warmwassersysteme. Alle Programme mit konkreten Beträgen und dem richtigen Beantragungsweg.
bis 25.000 €
Meistergründungsprämie (Berlin)
bis 15.000 €
Aufstiegs-BAföG Zuschuss
4.000 €/Azubi
Ausbildungsbonus für neue Azubis
bis 200.000 €
KfW StartGeld für Saloneröffnung
bis 55 %
BEG für Warmwasser & Heizung
50 % IAB
für Salonausstattung vorab abziehen
Inhaltsverzeichnis
- 1.Warum Friseurbetriebe im deutschen Förderökosystem besonders gut aufgestellt sind
- 2.Meistergründungsprämie: Bis zu 25.000 € für die Saloneröffnung nach dem Meister
- 3.Aufstiegs-BAföG: 15.000 € Zuschuss für die Meisterprüfung — plus Gründungsbonus
- 4.KfW StartGeld und ERP-Kapital: Saloneröffnung und -übernahme finanzieren
- 5.Energieförderung für Friseursalons: BEG, BAFA und PV auf dem Dach
- 6.Digitalisierungsförderung: TSE-Kasse, Online-Buchung und CRM
- 7.Ausbildungsbonus und QCG: Warum Friseurbetriebe besonders profitieren
- 8.IAB und Steueroptimierung: Salonausstattung richtig abschreiben
- 9.Salonübernahme: Spezifische Fördermöglichkeiten für Nachfolger
- 10.Rechenbeispiel: Friseurmeisterin eröffnet eigenen Salon — vollständige Förderoptimierung
- 11.Häufige Fehler und die richtige Reihenfolge für Friseur-Gründer
1Warum Friseurbetriebe im deutschen Förderökosystem besonders gut aufgestellt sind
Der Friseurbetrieb gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A der HwO) — und diese Zugehörigkeit zum A-Handwerk ist der Schlüssel zu einem besonders tiefen Fördersystem. Denn Meisterpflicht bedeutet: Jede Salonchefin und jeder Salonchef hat entweder den Meistertitel selbst erworben oder beschäftigt einen Meister — und damit Zugang zu Förderprogrammen, die anderen Branchen nicht offenstehen.
Was das in der Praxis bedeutet: Aufstiegs-BAföG für die Meisterprüfung (bis 15.000 € Zuschuss), Meistergründungsprämie nach bestandenem Meister (bis 25.000 € je nach Bundesland), erleichterte KfW-Kreditbedingungen als qualifizierter Handwerksbetrieb, besondere Ausbildungsförderung (Friseur ist einer der meistgewählten Ausbildungsberufe) und Handwerkskammer-eigene Förderprogramme, die nur Innungsbetrieben zugänglich sind.
Dazu kommt die wirtschaftliche Realität des Friseurhandwerks 2026: Gestiegene Mindestlöhne, hohe Energiekosten (Föhne, Warmwasserversorgung) und der Fachkräftemangel machen Kostensenkung durch Förderung zu einem echten Wettbewerbsvorteil. Wer alle verfügbaren Programme systematisch nutzt, finanziert den eigenen Salon anders als der Wettbewerb.
2Meistergründungsprämie: Bis zu 25.000 € für die Saloneröffnung nach dem Meister
Die Meistergründungsprämie ist das bekannteste, aber am ungleichmäßigsten genutzte Förderprogramm im Friseurhandwerk. Sie existiert in 10 Bundesländern mit stark unterschiedlichen Beträgen und Voraussetzungen.
Bundesländer mit Meistergründungsprämie (Auswahl 2026): Berlin zahlt 25.000 € (höchste Prämie bundesweit), NRW 16.000 € (seit Oktober 2025 reaktiviert), Brandenburg 19.000 € (bis 31.12.2026 befristet), Sachsen-Anhalt 10.000 €, Bremen bis 15.000 €. In Bayern, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen gibt es keine landesweite Meistergründungsprämie — aber dort haben viele HWK-Kammerbezirke eigene Mikroprogramme.
Voraussetzungen (typisch je Bundesland): Meisterprüfung bestanden, Gründung oder Übernahme innerhalb von 3 Jahren nach Meisterabschluss, Hauptniederlassung und Betrieb im jeweiligen Bundesland, Betrieb muss dauerhaft geführt werden (Verbleibspflicht 3–5 Jahre), ggf. Mindestanzahl Mitarbeiter (in manchen Ländern ab 1 sozialversicherungspflichtiger Stelle).
Tipp: Wenn Sie Meister in Bundesland A sind, aber in Bundesland B gründen möchten: Die Prämie gilt für das Bundesland der Betriebsstätte, nicht des Prüfungsorts. Prüfen Sie die Förderkonditionen frühzeitig — manche Prämien müssen vor der Gewerbeanmeldung beantragt werden.
Welche Programme passen zu Ihnen?
Kostenloser Check — in 2 Minuten passende Fördermittel finden.
3Aufstiegs-BAföG: 15.000 € Zuschuss für die Meisterprüfung — plus Gründungsbonus
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) ist für angehende Friseurmeisterinnen und -meister die wichtigste Vorbereitungsförderung: 50 % der Lehrgangskosten (Meisterkurs + Prüfungsgebühren) werden als echter Zuschuss bezahlt — ohne Rückzahlungspflicht.
Was das konkret bedeutet: Meisterlehrgang Friseur (typisch 2.500–5.000 € Lehrgangskosten + 500–800 € Prüfungsgebühren) = bis zu 15.000 € gesamter Förderbetrag. Davon 50 % = bis zu 7.500 € echter Zuschuss, nie zurückzahlen. Die andere Hälfte wird als zinsgünstiges Darlehen (Zinssatz aktuell 3,75 %) gewährt.
Der Gründungsbonus — kaum bekannt: Wer nach bestandenem Meister einen Betrieb gründet oder übernimmt und dabei noch das BAföG-Darlehen läuft: Das Darlehen wird um 50 % erlassen. D.h. aus 7.500 € Darlehen werden 3.750 € — geschenkt. In Kombination: 7.500 € Zuschuss + 3.750 € Darlehenserlass = 11.250 € effektiver Zuschuss aus dem Aufstiegs-BAföG, wenn Sie danach gründen.
Antrag: Aufstiegs-BAföG wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung des Bundeslandes beantragt — vor Kursbeginn, nicht danach. Bewilligungsdauer: 4–8 Wochen. Kombinierbar mit Meistergründungsprämie (separate Programme, keine Anrechnung).
4KfW StartGeld und ERP-Kapital: Saloneröffnung und -übernahme finanzieren
Die meisten Friseursalons werden nicht auf der grünen Wiese gegründet, sondern als Übernahme eines bestehenden Betriebs — oft von einem Meister, der in Rente geht. KfW StartGeld und ERP-Kapital (067) sind für beide Szenarien geeignet.
KfW StartGeld (073): Bis 200.000 €, 80 % Haftungsfreistellung, auch für Berufsanfänger ohne Eigenkapital. Ideal für kleinere Saloninvestments: Umbauten (30.000–60.000 €), erste Ausstattung, Betriebsmittel für die Anlaufphase. Keine Bonität-Wunderware — aber die 80 % Haftungsfreistellung senkt das Bankrisiko so stark, dass auch Gründer ohne Sicherheiten oft bewilligt werden.
KfW 067 ERP-Kapital: Bis 500.000 €, Nachrangdarlehen (wirkt wie Eigenkapital), 2 tilgungsfreie Jahre — besonders attraktiv für teurere Praxisübernahmen. Ein Friseursalon in guter Lage kann 80.000–200.000 € kosten (Inventar + Goodwill + Übernahmepreis). Mit KfW 067 als wirtschaftlichem Eigenkapital bewilligen Banken leichter den Restkredit für solche Übernahmen.
Tipp: Wenn Sie einen Salon übernehmen, dessen Inhaber Mitglied der Friseur-Innung ist: Fragen Sie bei der Handwerkskammer (HWK) nach dem Übergabe-Coaching. Viele HWK bieten kostenlose Übernahmeberatung inklusive Fördermittelcheck — und haben eigene Kleinkreditprogramme für Beträge unter 25.000 €, die Banken nicht anbieten.
5Energieförderung für Friseursalons: BEG, BAFA und PV auf dem Dach
Friseursalons haben einen überproportional hohen Energieverbrauch im Vergleich zu ihrer Fläche: Föhne (1.500–2.400 W), Dampfbügeleisen, Klimaanlagen, und vor allem die Warmwasserversorgung (Haarwaschen benötigt 50–80 Liter Warmwasser pro Behandlung). Ein Salon mit 4 Waschbecken und 6-Tage-Betrieb verbraucht leicht 30.000–45.000 kWh pro Jahr.
BAFA-Energieberatung Mittelstand: Vor allen Energieinvestitionen steht die BAFA-geförderte Energieberatung (bis 80 % der Beratungskosten, max. 8.000 € Zuschuss). Der Energieberater identifiziert die größten Verbraucher und zeigt, welche BEG-förderfähigen Maßnahmen den besten ROI haben. Für Friseursalons typisch: Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage.
BEG Einzelmaßnahmen für den Salon: Warmwasserpumpe / Wärmepumpen-Warmwasserbereiter (ersetzt Elektro-Durchlauferhitzer): Förderung 30–55 % der Anlage. Ein Wärmepumpen-Warmwasserbereiter (800–1.500 €) spart gegenüber Elektro-Direktheizung ca. 60–70 % Strom für Warmwasser. Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (für Salons mit viel Dampf/Chemikaliendunst): Förderung bis 15 %. LED-Beleuchtung ist nicht mehr direkt BEG-förderfähig, aber steuerlich über IAB/Sonder-AfA optimierbar.
PV-Anlage auf dem Salongebäude (eigene Immobilie): KfW 270, Kreditfinanzierung bis 50 Mio. €. Für einen typischen Salon mit 100–150 m² Dachfläche: 10–15 kWp PV → 9.000–13.500 kWh/Jahr Eigenproduktion → deckt 25–40 % des Salon-Strombedarfs. ROI ca. 8–10 Jahre. Wenn Sie Ihre Räume mieten: Sprechen Sie den Vermieter auf Dach-PV an — als Mieter können Sie Eigenstrombezug aus einer Mieter-PV-Anlage steuerlich günstig gestalten.
Tipp: Die Energiekosten-Förderung wird von Salonbesitzern systematisch unterschätzt. Bei 4.000 € jährlicher Stromrechnung (typisch für kleinen Salon) spart eine Kombination aus Wärmepumpen-Warmwasser + LED + PV ca. 1.400–1.800 €/Jahr — das ist bei einem Salon mit 8 % Gewinnmarge der Jahresgewinn auf einer halben Mitarbeiter-Stelle.
6Digitalisierungsförderung: TSE-Kasse, Online-Buchung und CRM
Friseurbetriebe sind seit der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) 2020 verpflichtet, elektronische Kassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) zu betreiben. Diese Pflichtinvestition ist förderfähig — und bietet den Einstieg in weitergehende Digitalisierungsförderungen.
Digitalbonus Bayern (bis 50.000 €): Für Friseurbetriebe in Bayern fördert der Digitalbonus Bayern 50 % der Investitionskosten für digitale Systeme — explizit auch TSE-konforme Kassensysteme, Online-Buchungssoftware (z.B. Treatwell, Booksy, Weclapp), Kundendatenverwaltung (CRM) und digitale Marketingtools. Maximale Förderung 50.000 €, Mindestinvestition 3.000 €.
Digitalbonus NRW und andere Bundesländer: NRW, Sachsen, Thüringen und mehrere weitere Bundesländer haben analoge Digitalisierungszuschüsse für kleine Handwerksbetriebe. Beträge 5.000–20.000 €, Fördersätze 40–80 %. Die Übersicht gibt es bei der jeweiligen Landesförderbank.
go-digital (BMWK) — Nachfolgeprogramme: Das Bundesprogramm go-digital wurde 2024 eingestellt. Als Nachfolger gibt es die KfW-Programme 380 und 390 (Digitalisierung Mittelstand) und diverse EFRE-Länderprogramme. Friseure fallen unter KMU — alle diese Programme sind grundsätzlich zugänglich.
Wichtig: Digitalisierungsinvestitionen unter 1.500 € (z.B. einfache Buchungssoftware als Jahreslizenz) sind nicht über Zuschussprogramme förderfähig, können aber über IAB oder Betriebsausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Für größere Systeme (POS + Kundenverwaltung + Marketingautomation als Paket) ist Digitalbonus sinnvoll.
7Ausbildungsbonus und QCG: Warum Friseurbetriebe besonders profitieren
Friseur ist einer der populärsten Ausbildungsberufe in Deutschland — und gleichzeitig einer der Berufe mit der höchsten Ausbildungsabbruchquote. Für ausbildende Friseurmeister gibt es deshalb besonders attraktive Förderanreize.
Ausbildungsbonus 2025/2026: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt 4.000 € pro Ausbildungsvertrag, wenn ein Betrieb einen neuen Ausbildungsplatz schafft oder einen Azubi ausbildet, der anderweitig keinen Platz gefunden hätte (z.B. Ausbildungsabbrecher anderer Betriebe). Im Friseursalon mit 2 Azubis bedeutet das: 8.000 € Bonus — ohne Rückzahlungspflicht, keine komplizierten Antragsverfahren.
QCG (Qualifizierungsgeld) für Friseurpersonal: Das seit 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld (§82a SGB III) ermöglicht es, Mitarbeiter in strukturellen Weiterbildungen zu halten, während der Betrieb einen Teil der Lohnkosten erstattet bekommt. Für Friseure besonders relevant: Nageldesign, Kosmetik-Erweiterungsqualifikation, Make-up-Artistik — alles förderfähige Qualifizierungen, die den Salon zu einem Full-Service-Concept erweitern.
Ausbildungsprämie Plus für digitale Berufsausbildung: Wenn Ihr Azubi neben der klassischen Friseurausbildung digitale Zusatzqualifikationen (Social-Media-Marketing, digitale Buchführung) erlernt, gibt es in einigen Bundesländern (Bayern, BW) einen zusätzlichen Ausbildungsprämienbonus von 1.000–2.000 € pro Azubi.
Tipp: Melden Sie jeden neuen Ausbildungsvertrag umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit an und fragen Sie explizit nach dem Ausbildungsbonus — er wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv beantragt werden. Die Frist liegt typisch bei 3 Monaten nach Vertragsbeginn.
8IAB und Steueroptimierung: Salonausstattung richtig abschreiben
Investitionen in Salonausstattung — Friseurbedienplätze (1.500–4.000 € je Stuhl), Waschbecken-Systeme (800–2.500 € je Einheit), Klimaanlage, Haarpflege-Dampfsysteme — summieren sich bei einer Neugründung oder -einrichtung leicht auf 30.000–80.000 €. Der IAB (Investitionsabzugsbetrag) macht diese Investitionen erheblich steuerlich günstiger.
IAB für die Salonausstattung: Im Jahr VOR der Anschaffung können bis zu 50 % der geplanten Kosten als IAB abgezogen werden. Planung: Salonausstattung für 40.000 € im nächsten Jahr. IAB dieses Jahr: 20.000 €. Bei 30 % Steuersatz: 6.000 € Steuerersparnis sofort, noch bevor die Stühle geliefert werden. Im Kaufjahr kommt die Sonderabschreibung (50 % des Restbuchwerts) obendrauf.
Abschreibungsdauern für Salonausstattung (lt. AfA-Tabellen): Frisierstühle: 8 Jahre. Waschbecken-Installationen: 10 Jahre (Einbauanlage) oder 5 Jahre (bewegliche Teile). Klimaanlage: 10 Jahre. Föhne und Handwerkzeuge: 3–5 Jahre (kurze Nutzungsdauer → schnelle Abschreibung). Computer/POS-Systeme: 3 Jahre.
Kurzlebige Wirtschaftsgüter (GWG): Alle Salonausstattungsgegenstände bis 800 € netto (z.B. einzelne Föhne, Spiegel, Werkzeuge) können im Jahr der Anschaffung vollständig als GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) abgeschrieben werden — ohne Aktivierungspflicht. Das vereinfacht die Buchführung erheblich.
9Salonübernahme: Spezifische Fördermöglichkeiten für Nachfolger
Die meisten Salonerösungen sind keine Neugründungen, sondern Übernahmen — der scheidende Saloninhaber sucht einen Nachfolger, oft aus dem eigenen Team oder der Verwandtschaft. Diese Übernahmen haben spezifische Fördereigenschaften.
KfW 067 für Salonübernahmen: Das ERP-Kapital (067) ist explizit für Übernahmen ausgelegt. Der Übernahmepreis — Inventarwert + Goodwill (Kundenstamm, Lage, Ruf) — ist voll förderfähig. Besonderheit: Bei Übergaben innerhalb der Familie (Generationenwechsel) gibt es keine Altersbegrenzung für das 067-Fenster — die 3-Jahres-Frist beginnt mit dem Übernahmedatum des Nachfolgers.
Steuerliche Vorteile bei Übernahme: Der Käufer darf den Kaufpreis für immaterielle Wirtschaftsgüter (Kundenstamm) über 3–5 Jahre abschreiben — das senkt die Steuerlast erheblich in den ersten Jahren nach der Übernahme. Kombiniert mit IAB auf neue Ausstattungsinvestitionen entsteht ein erheblicher steuerlicher Entlastungseffekt genau in der kostenintensivsten Phase.
HWK-Übergabe-Programme: Viele Handwerkskammern (HWK) haben spezifische Beratungs- und Förderprogramme für Betriebsübergaben — inklusive Wertermittlung, rechtlicher Beratung und Finanzierungsvermittlung. Die Beratung ist oft kostenlos oder stark subventioniert (BAFA-Förderung). Starten Sie mit dem HWK-Übergabe-Portal Ihrer Kammer.
Wichtig: Viele Salonübernahmen scheitern nicht an der Finanzierung, sondern am Übernahmepreis — der zu hoch angesetzt ist, weil der scheidende Inhaber den Kundenstamm überschätzt. Lassen Sie den Salon-Wert durch einen unabhängigen Gutachter bewerten, bevor Sie sich auf einen Kaufpreis einigen. Ein zu teurer Einkauf macht alle Förderoptimierungen zunichte.
10Rechenbeispiel: Friseurmeisterin eröffnet eigenen Salon — vollständige Förderoptimierung
Szenario: Sandra M., 28 Jahre, bestandene Meisterprüfung (Bayern, Oktober 2025). Plant Übernahme eines bestehenden Salons in München-Schwabing (4 Stühle, 2 Waschbecken, 80 m²). Kaufpreis: 65.000 € (Inventar 25.000 €, Goodwill 40.000 €). Geplante Renovierung und neue Ausstattung: 35.000 €. Betriebsmittel Anlaufphase 6 Monate: 20.000 €. Gesamtbedarf: 120.000 €.
Förderoptimierung Schritt 1 — Zuschüsse: Aufstiegs-BAföG (Meisterlehrgang bereits gelaufen): 7.500 € Zuschuss (bereits erhalten) + 3.750 € Darlehenserlass nach Gründung = 11.250 € effektiv. Keine Meistergründungsprämie in Bayern → entfällt. Ausbildungsbonus (plant 1 Azubi im Jahr 1): 4.000 € (wird nach Vertragsschluss beantragt).
Förderoptimierung Schritt 2 — Kreditfinanzierung: KfW StartGeld (073): 80.000 € zu 4,2 % (10 Jahre, 1 tilgungsfrei). Eigenmittel: 25.000 € (davon 11.250 € aus BAföG-Effekt + 13.750 € eigene Ersparnisse). Keine Bürgschaft nötig (Eigenkapitalquote mit KfW-Darlehen ausreichend).
Förderoptimierung Schritt 3 — Steuer (Jahr der Eröffnung): IAB auf geplante Ausstattung 35.000 €: 17.500 € Abzug → bei 30 % Steuersatz: 5.250 € Steuerersparnis sofort. Im Kaufjahr: Sonder-AfA auf Restbuchwert 17.500 €: weitere 8.750 € Abschreibung → 2.625 € Steuerersparnis.
Digitalbonus Bayern: Kassensystem + Online-Buchungssystem + CRM: 4.500 € Investition. Digitalbonus Bayern (50 %): 2.250 € Zuschuss.
Gesamtbild: Nicht rückzahlbare Zuschüsse: 11.250 (BAföG-Effekt) + 4.000 (Ausbildungsbonus) + 2.250 (Digitalbonus) = 17.500 €. Steuerersparnis Jahr 1 (IAB + Sonder-AfA): 7.875 €. Effektiver Eigenkapitalaufwand: 25.000 € − 17.500 € = 7.500 € echtes Eigenkapital für einen Salon, der 120.000 € kostet.
11Häufige Fehler und die richtige Reihenfolge für Friseur-Gründer
Fehler 1 — Meistergründungsprämie zu spät beantragt: In vielen Bundesländern muss die Prämie VOR der Gewerbeanmeldung beantragt werden. Wer zuerst anmeldet und dann fördert, geht leer aus. Immer erst prüfen, dann anmelden.
Fehler 2 — Aufstiegs-BAföG zu spät beantragt: Das BAföG muss VOR Kursbeginn gestellt werden. Wer den Meisterlehrgang bereits begonnen oder abgeschlossen hat und erst dann den Antrag stellt, erhält keine Förderung.
Fehler 3 — Salonübernahme ohne Wertgutachten: Überhöhter Goodwill-Kaufpreis macht alle Förderungen zunichte. Lassen Sie immer einen unabhängigen Wert ermitteln.
Fehler 4 — Ausbildungsbonus nicht beantragt: Der Bonus wird von Friseurmeistern systematisch vergessen. Er ist bei der Agentur für Arbeit binnen 3 Monaten nach Vertragsschluss zu beantragen — danach verfällt er.
Die richtige Reihenfolge: (1) Aufstiegs-BAföG vor Kursbeginn beantragen. (2) Meisterkurs absolvieren. (3) Meistergründungsprämie vor Gewerbeanmeldung beantragen (falls zutreffend). (4) KfW-Antrag bei Hausbank vor verbindlicher Salonübernahme stellen. (5) Gewerbeanmeldung und Übernahme. (6) IAB beim Steuerberater im Gründungsjahr geltend machen. (7) Azubi einstellen + Ausbildungsbonus bei AA beantragen (binnen 3 Monate). (8) Digitalbonus für Kassensystem etc. beantragen.
Quellen & offizielle Links
Ihre nächsten Schritte
- 1Wenn Sie Ihren Meisterkurs noch vor sich haben: Stellen Sie den Aufstiegs-BAföG-Antrag heute — vor dem ersten Kurstag, nicht danach.
- 2Wenn Sie in einem Bundesland mit Meistergründungsprämie gründen: Kontaktieren Sie die HWK vor der Gewerbeanmeldung und fragen Sie nach dem genauen Antragsweg.
- 3Sprechen Sie Ihre Hausbank auf KfW StartGeld an und bitten Sie explizit um einen Termin mit dem KfW-Gründungsberater — bringen Sie Ihren Businessplan mit Liquiditätsplanung für 24 Monate mit.
- 4Beauftragen Sie für Energieinvestitionen zuerst eine BAFA-geförderte Energieberatung (bis 80 % der Beratungskosten) — sie ist Voraussetzung für BEG-Anträge und zeigt, wo der ROI am größten ist.
- 5Für jeden neuen Azubi: Ausbildungsbonus binnen 3 Monaten nach Vertragsschluss bei der Agentur für Arbeit beantragen — 4.000 € pro Azubi, kein komplizierter Antrag.
Passende Fördermittel für Ihr Unternehmen
Prüfen Sie in wenigen Minuten, welche Programme konkret für Ihre Situation infrage kommen — kostenlos und ohne Anmeldung.
Kostenlosen Check startenPassende Förderprogramme
Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW-RL M-V)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Handwerksbeteiligungen
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Meistergründungsprämie
Handwerkskammer Berlin Betriebsberatung
Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Weiterführende Artikel
Meistergründungsprämie 2026: Alle Bundesländer im Vergleich — bis zu 25.000 €
15 Min. Lesezeit
Aufstiegs-BAföG 2026: Bis zu 15.000 € Zuschuss für Meister, Fachwirte und Techniker
14 Min. Lesezeit
KfW ERP-Kapital für Gründung 2026: Das Nachrangdarlehen, das Banken wie Eigenkapital werten — der vollständige Leitfaden
15 Min. Lesezeit
Ausbildungsförderung für Unternehmen 2026: Ausbildungsbonus, QCG und Qualifizierungsgeld — der vollständige Leitfaden
15 Min. Lesezeit
Förderung nach Bereich
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.