Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungsrichtlinie Handwerk – ÜLU-HW-RL M-V)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge für Lehrlinge in Handwerksberufen anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Kammer oder Verein bei Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in anerkannten Ausbildungsberufen des Handwerks für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr). Dies erfolgt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Für die Unterbringung erhalten Sie eine Unterbringungspauschale, deren Höhe vorab vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz festgelegt wird.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden bis zum 1.10. eines Jahres für das Folgejahr bei der für Sie zuständigen Kammer. Als Kammer reichen Sie Ihre eigenen Anträge und die Fremdanträge dann bis zum 30.11. eines Jahres bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein.
Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (Handwerkskammern, Fachverbände, Kreishandwerkerschaften, Handwerksinnungen und andere von den Handwerkskammern anerkannte Berufsbildungseinrichtungen).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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