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Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als erfolgreiche Absolventin oder erfolgreichen Absolvent einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister, Industriemeisterin oder Industriemeister oder Fachmeisterin oder Fachmeister.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Absolventin oder Absolvent.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)Freiberufler

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

Wer kann Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus beantragen?+
Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen), Freiberufler mit Sitz in sachsen. Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetz…
Was wird mit Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus gefördert?+
Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Wenn Sie eine Fortbildung erfolgreich mit der Meisterprüfung abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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