16 Min. LesezeitJuni 2026Lisa Becker

KfW 270 für Unternehmen 2026: Photovoltaik & Stromspeicher finanzieren

Der vollständige Leitfaden für Unternehmen: KfW 270, steuerliche Förderung, EEG-Einspeisevergütung und regionale Programme — so kombinieren Sie alle Vorteile.

50 Mio. € pro Vorhaben

Max. Kreditbetrag KfW 270

3,86 % p. a. effektiv

Zinssatz (ab)

bis zu 30 Jahre

Laufzeit

bis 15 % jährlich

Degressive AfA PV (ab 07/2025)

bis 3 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufjahre

über Hausbank (Durchleitungsprinzip)

Antragsweg

Photovoltaikanlagen auf Gewerbedächern sind 2026 eine der attraktivsten Investitionen für Unternehmen: sinkende Modulpreise, stabile Einspeisevergütung nach EEG, und ein ganzes Bündel an Förderprogrammen, die sich kombinieren lassen. Wer alle Bausteine kennt — KfW-Kredit, steuerliche Sonderabschreibung, regionale Zuschüsse und EEG-Vergütung — kann die Amortisationszeit einer Gewerbe-PV-Anlage auf 4–7 Jahre drücken.

Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende. Für Privatpersonen gelten andere Programme und Konditionen. Wir zeigen Ihnen, welche Förderung wirklich für Betriebe zählt, was die Konkurrenzartikel im Netz weglassen — und wie Sie Schritt für Schritt an die Mittel kommen.

2KfW 270: Das Hauptprogramm für Gewerbe-PV

Das KfW-Programm 270 'Erneuerbare Energien – Standard' ist der wichtigste Finanzierungsbaustein für Photovoltaikanlagen in Unternehmen. Es finanziert bis zu 100 % der Investitionskosten — Anlage, Wechselrichter, Montage, Netzanschluss und Batteriespeicher sind alle förderfähig.

Konditionen 2026: Kreditvolumen zwischen 1.000 € und 50 Mio. € pro Vorhaben, Zinssatz ab 3,86 % p. a. effektiv (Festzins bis zu 20 Jahre möglich), Laufzeiten bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre bis 3 Jahre. Der Zinssatz variiert je nach Laufzeit, Risikoeinstufung durch die Hausbank und dem persönlichen Zinsbindungswunsch.

Wichtig für Unternehmen: Der KfW 270 ist nicht auf KMU beschränkt. Auch Großunternehmen, Kommunen, Genossenschaften und Wohnungsunternehmen können ihn nutzen. Es gibt keine Umsatz- oder Mitarbeiterobergrenze. Einzige Bedingung: Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

Förderfähige Technologien: Aufdach-PV (Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft), Fassadenanlagen, Freiflächenanlagen, Agri-PV, Floating-PV sowie Batteriespeicher — auch als Nachrüstung. Stromspeicher werden ab 1 kWh Kapazität gefördert. Für die Kombination PV + Speicher reicht ein einziger Kreditantrag.

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3Steuerliche Förderung: Was viele Artikel vergessen

Neben dem KfW-Kredit gibt es für Unternehmen eine mächtige steuerliche Förderung, die in den meisten Ratgebern zu kurz kommt. Seit dem 1. Juli 2025 können gewerbliche PV-Anlagen wieder degressiv abgeschrieben werden — mit bis zu 15 % jährlich. Das bedeutet: Eine 200.000-€-Anlage kann im ersten Jahr mit bis zu 30.000 € Abschreibung den Gewinn mindern.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG: KMU können bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits im Jahr vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen — bis maximal 200.000 € pro Wirtschaftsgut. Das heißt: Ein Unternehmen plant für 2026 eine 300.000-€-PV-Anlage und bucht 2025 bereits 150.000 € als IAB. In Kombination mit der degressiven AfA ergibt sich eine extreme Steuerentlastung in den ersten Jahren.

Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: Zusätzlich zur regulären oder degressiven AfA dürfen KMU im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren bis zu 20 % des Restwerts als Sonderabschreibung ansetzen. Konkret: Im Anschaffungsjahr können Anlage und degressive AfA plus 20 % Sonder-AfA zusammen deutlich über 40 % des Investitionswerts steuerlich geltend gemacht werden.

Umsatzsteuerbefreiung für kleine PV-Anlagen: Seit 2023 gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp Umsatzsteuerfreiheit (§ 12 Abs. 3 UStG). Für größere Gewerbe-Anlagen bleibt die Umsatzsteuer anfallen, ist aber als Vorsteuer voll abzugsfähig. Achtung: Wer als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) eingestuft ist, verliert den Vorsteuerabzug — bei größeren Anlagen lohnt sich oft der Wechsel zur Regelbesteuerung.

4EEG-Einspeisevergütung 2026: Was Unternehmen bekommen

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein weiterer Ertragsbaustein. Für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, gelten feste Vergütungssätze für 20 Jahre: Gewerbliche Dachanlagen bis 10 kWp erhalten ca. 8,03 Cent/kWh, von 10–40 kWp ca. 6,95 Cent/kWh, ab 40 kWp ca. 5,68 Cent/kWh (Volleinspeisung).

Für Unternehmen ist oft der Eigenverbrauch interessanter als die Volleinspeisung: Wer Strom intern verbraucht, spart den Stromeinkaufspreis (gewerblich ca. 25–32 Cent/kWh) und erhält für den eingespeisten Überschuss die Vergütung. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 50–70 % — bei produzierenden Betrieben mit Tagesbetrieb häufig realistisch — rechnet sich die Anlage deutlich schneller als bei Volleinspeisung.

Direktvermarktung: Anlagen ab 100 kWp sind verpflichtet, den Strom direkt zu vermarkten statt in die feste Vergütung einzuspeisen. Über einen Direktvermarktungspartner erhalten Sie die Marktprämie plus Marktwert-Strom. In Kombination mit Power-Purchase-Agreements (PPA) — Langzeitlieferverträgen mit festen Abnahmepreisen — lassen sich planbare Einnahmen über 10–15 Jahre absichern.

5Regionale Förderprogramme für Gewerbe-PV

Zusätzlich zum KfW 270 gibt es in fast allen Bundesländern und vielen Kommunen eigene Förderprogramme für Gewerbe-Photovoltaik. Diese lassen sich in der Regel mit dem KfW-Kredit kombinieren — die Gesamtförderquote darf dabei jedoch die Kosten nicht überschreiten.

Bayern: Der Freistaat fördert über die LfA Förderbank den 'LfA-Energiekredit' mit besonders günstigen Zinsen speziell für KMU. Zusätzlich gibt es kommunale Solarförderprogramme in München, Augsburg und anderen Städten (direkte Zuschüsse von 200–500 € pro kWp).

NRW: Die NRW.BANK.Effizienzkredit fördert Energieeffizienzinvestitionen inklusive PV mit vergünstigten Zinsen. Einige Stadtwerke (z. B. Stadtwerke Köln, Dortmund) haben eigene Zuschussprogramme.

Baden-Württemberg: Die L-Bank bietet den 'Förderprogramm Energieeffizienz' speziell für Mittelstand. Zusätzlich gibt es regionale Klimaschutzprogramme auf Landkreisebene. Berlin, Hamburg und Bremen haben eigene stadtstaatspezifische PV-Förderprogramme für Gewerbebetriebe.

Tipp: Prüfen Sie vor der Investition die aktuellen Programme Ihrer Gemeinde und Ihres Energieversorgers. Oft gibt es Zuschüsse von 500–3.000 € pro Anlage auf kommunaler Ebene, die in keiner bundesweiten Datenbank erfasst sind.

6Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den KfW 270

Schritt 1 – Vorhaben planen: Holen Sie mindestens zwei Angebote von zertifizierten Installateuren ein. Der Angebotspreis bildet die Grundlage für den Kreditantrag. Wichtig: Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben (Vertragsabschluss mit Installateur gilt bereits als Beginn).

Schritt 2 – Hausbank kontaktieren: Gehen Sie zu Ihrer Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank) und beantragen Sie den KfW-Kredit 270. Die Hausbank prüft Ihre Bonität, stellt den Antrag bei der KfW und haftet anteilig mit (Haftungsfreistellung 80 %). Sie verhandeln mit der Hausbank — nicht mit der KfW direkt.

Schritt 3 – Kreditzusage abwarten: Erst nach der schriftlichen Kreditzusage dürfen Sie das Vorhaben starten (Installateur beauftragen, Materialien bestellen). Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 2–6 Wochen.

Schritt 4 – Anlage installieren und in Betrieb nehmen: Nach der Installation beim Netzbetreiber anmelden und ins EEG-Einspeiseregister eintragen (für Anlagen > 100 kWp via Bundesnetzagentur, Marktstammdatenregister).

Schritt 5 – Verwendungsnachweis: Nach Inbetriebnahme reichen Sie der Hausbank Rechnungen und den Nachweis der Inbetriebnahme ein. Die KfW zahlt die Fördermittel dann aus.

Parallel beantragen: Wenn Sie auch regionale Zuschüsse nutzen möchten, stellen Sie diese Anträge ebenfalls vor Vorhabenbeginn. Die meisten Landesbanken akzeptieren parallele KfW-Anträge — achten Sie auf die Kumulierungsregeln (Gesamtförderquote max. 100 % der förderfähigen Kosten).

7Wirtschaftlichkeit: Was Unternehmen wirklich verdienen

Ein Rechenbeispiel für ein produzierendes KMU: 200 kWp Dachanlagen-PV, Investitionskosten 160.000 € (0,80 €/Wp). Jahresertrag ca. 180.000 kWh, davon 60 % Eigenverbrauch (108.000 kWh) und 40 % Einspeisung (72.000 kWh).

Erträge: Eigenverbrauchseinsparung 108.000 kWh × 0,28 €/kWh = 30.240 €/Jahr. Einspeisevergütung 72.000 kWh × 0,057 €/kWh = 4.104 €/Jahr. Gesamtjahresertrag: 34.344 €. Abzüglich Betriebskosten (Wartung, Versicherung) ca. 2.000 €/Jahr: Nettoertrag ca. 32.000 €/Jahr.

KfW-Kredit: 160.000 € zu 4,0 % auf 15 Jahre = monatliche Annuität ca. 1.184 € = 14.208 €/Jahr. Nettoüberschuss nach Kreditbedienung: ca. 17.792 €/Jahr. Steuerliche Entlastung durch Abschreibung (Grenzsteuersatz 30 %): im ersten Jahr ca. 7.200 € zusätzlich.

Amortisation: Ohne Steuereffekte ca. 5 Jahre. Mit allen Steuereffekten (IAB, degressive AfA, Sonder-AfA) kann die Amortisationszeit auf 3,5–4 Jahre sinken — bei aktuellen Energiepreisen und ohne Inflationsaufschlag auf Strompreise. Eine realistische Annahme von 2–3 % Strompreissteigerung jährlich verbessert die Rendite weiter.

8Kombination aller Bausteine: Das maximale Paket

Die klügsten Unternehmer kombinieren alle verfügbaren Förderungen. Beispielhafte Kombination für ein KMU: KfW 270 (Finanzierung 100 % zu Vorzugszins) + IAB (50 % Vorababzug, max. 200.000 €) + Sonder-AfA (20 % Restwert in den ersten 5 Jahren) + degressive AfA (15 % p. a.) + kommunaler Zuschuss (z. B. 500 €/kWp bis 5 kWp = 2.500 €) + EEG-Vergütung für 20 Jahre.

De-minimis-Grenze beachten: Wenn die kommunalen Zuschüsse oder andere staatliche Beihilfen zusammen mit anderen De-minimis-Beihilfen aus den letzten drei Jahren 300.000 € übersteigen, greifen beihilferechtliche Beschränkungen. Der KfW 270 selbst ist in der Regel keine De-minimis-Beihilfe (er läuft unter AGVO), aber kommunale Zuschüsse oft schon.

Energiespeicher separat bewerten: Ein Batteriespeicher wird zusammen mit der PV-Anlage über KfW 270 gefördert. Steuerlich zählt der Speicher als separates Wirtschaftsgut (Nutzungsdauer 10 Jahre) — das eröffnet einen eigenen IAB und eigene Sonder-AfA. Bei einem Speicher von 100.000 € kann das noch einmal 10.000–15.000 € zusätzliche Steuerersparnis im ersten Jahr bedeuten.

9Häufige Fehler bei der PV-Gewerbeförderung

Vorhaben vor Antrag begonnen: Der häufigste und teuerste Fehler. Sobald Sie einen Vertrag mit dem Installateur unterzeichnen oder Material bestellen, gilt das Vorhaben als begonnen — und der KfW-Kredit ist nicht mehr beantragbar. Stellen Sie den Antrag zuerst, beauftragen Sie danach.

Nur an KfW gedacht: Viele Unternehmen beantragen nur den KfW-Kredit und vergessen steuerliche Optimierungen (IAB, Sonder-AfA). Das kostet im ersten Jahr mehrere Tausend Euro Mehrsteuer.

Keine Angebote verglichen: Die Hausbank hat Einfluss auf den tatsächlichen Zinssatz (im Rahmen des KfW-Rahmens). Vergleichen Sie mindestens zwei Banken — die Zinsdifferenz kann bei 160.000 € Kredit über 15 Jahre mehrere Tausend Euro ausmachen.

Netzbetreiber-Fristen vergessen: Anlagen > 100 kWp benötigen häufig Netzanschlussvereinbarungen, die 6–12 Monate Vorlaufzeit haben können. Planen Sie dies in Ihren Zeitplan ein.

EEG-Meldung vergessen: Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden — innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme, sonst droht der Verlust der Einspeisevergütung.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Holen Sie jetzt zwei Angebote von zertifizierten Installateuren ein — ohne Beauftragung, nur zur Kostenermittlung.
  2. 2Sprechen Sie Ihre Hausbank an und beantragen Sie den KfW 270 vor jeder Beauftragung.
  3. 3Berechnen Sie mit Ihrem Steuerberater den optimalen IAB-Zeitpunkt — oft lohnt sich der Abzug noch im laufenden Geschäftsjahr.
  4. 4Prüfen Sie kommunale Zuschüsse in Ihrer Stadt oder Gemeinde (Stadtwerke, Klimaschutzamt).
  5. 5Melden Sie die fertige Anlage im Marktstammdatenregister an — Frist: 1 Monat nach Inbetriebnahme.

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.