Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene – IV D 27
Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Nachteile durch Straßenbaumaßnahmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin gewährt Ihnen als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibenden Überbrückungshilfen, wenn Sie von besonders umfangreichen und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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