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Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene – IV D 27

Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und Nachteile durch Straßenbaumaßnahmen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin gewährt Ihnen als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibenden Überbrückungshilfen, wenn Sie von besonders umfangreichen und lange andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin beeinträchtigt werden und dadurch existenzgefährdende Umsatzrückgänge erleiden.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bundesweit

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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