BAFA Unternehmensberatung 2025: Voraussetzungen, Höhe und Antragstellung
Das BAFA-Programm 'Förderung unternehmerischen Know-hows' ist die bekannteste Beratungsförderung. Alles zu Voraussetzungen, Förderhöhe und Ablauf.
3.200 €
Max. Zuschuss
80 %
Förderquote junge Unternehmen
50–80 %
Förderquote etablierte Unternehmen
4.000 € netto
Max. förderfähige Beratungskosten
Das BAFA-Programm 'Förderung unternehmerischen Know-hows' (früher: KMU-Beratung) ist eines der einfachsten und am häufigsten genutzten Förderprogramme in Deutschland. Es fördert externe Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler — vollständig digital über das BAFA-Portal abwickelbar.
Besonders attraktiv: Das Programm ist kumulierbar, der Aufwand für Antragstellung ist überschaubar, und es gibt keine thematische Einschränkung — ob Strategie, Marketing, Digitalisierung, Personalführung, Finanzplanung oder Nachfolge: Alle Beratungsthemen sind grundsätzlich förderfähig.
Voraussetzungen im Detail
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz in Deutschland, maximal 250 Beschäftigte, Jahresumsatz maximal 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme maximal 43 Mio. €, sowie Freiberufler nach § 18 EStG. Auch Sozialunternehmen können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
Das Unternehmen darf sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (EU-Definition: negatives Eigenkapital, laufendes Insolvenzverfahren oder erhebliche Verluste in den letzten 3 Jahren). Außerdem dürfen keine offenen Rückforderungen aus EU-Beihilfen bestehen.
Für junge Unternehmen (unter 2 Jahren seit Gründung) sowie für Unternehmen in strukturschwachen Regionen gelten erhöhte Förderquoten von 80 % statt der regulären 50 %.
Förderhöhe und förderfähige Leistungen
Gefördert werden externe Beratungsleistungen. Die förderfähigen Kosten sind auf 4.000 € netto pro Beratung begrenzt. Der Zuschuss beträgt 50 % (etablierte Unternehmen, alte Bundesländer) oder 80 % (junge Unternehmen unter 2 Jahren oder strukturschwache Regionen, neue Bundesländer). Der maximale Zuschuss beträgt damit 3.200 €.
Pro Unternehmen können mehrere Beratungen gefördert werden — allerdings ist die kumulierte Förderung auf die De-minimis-Schwelle (300.000 € über 3 Jahre) begrenzt. In der Praxis können also mehrere BAFA-Beratungen hintereinander beantragt werden.
Nicht förderfähig sind: Steuerberatung, Rechtsberatung, Ratingberatung, Beratungen die gesetzlich vorgeschrieben sind sowie Beratungsleistungen von Beratern, die nicht auf der BAFA-Liste der zugelassenen Berater stehen.
Schritt-für-Schritt: Antragstellung beim BAFA
Schritt 1: Registrieren Sie sich auf dem BAFA-Antragsportal (foerderportal.bund.de). Schritt 2: Stellen Sie den Antrag VOR Beginn der Beratung. Erst nach Antragstellung ist der 'vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko' möglich — d. h. Sie dürfen mit der Beratung beginnen, tragen aber das Risiko der Nichtbewilligung.
Schritt 3: Wählen Sie einen Berater aus der offiziellen BAFA-Beraterliste. Nicht jeder Berater ist zugelassen — prüfen Sie die Liste unter bafa.de. Schritt 4: Die Beratung wird durchgeführt. Schritt 5: Reichen Sie den Verwendungsnachweis mit dem Beratungsbericht, der Rechnung und dem Zahlungsnachweis ein. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung direkt auf Ihr Konto.
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.