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Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Regierungspräsidium Darmstadt (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune, Einrichtung oder Verein bei Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können.

Richten Sie Ihren Antrag bitte per Post oder online bis zum 01.10. des Vorjahres an das Regierungspräsidium Darmstadt. Beantragen Sie eine Förderung für ein regional begrenztes Projekt, können Sie Ihren Antrag bis zum 31.10. des laufenden Jahres einreichen.

Senden Sie bitte außerdem eine Kopie Ihres Antrags per Mail (ads@hsm.hessen.de) an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

hessen

Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt

Was wird mit Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt gefördert?+
Zuwendungen zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt fördert Vorhaben im Bereich software. Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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