Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie in besiedelten Gebieten und ihrem Umland naturbasierte Vorhaben zur Stärkung der heimischen Biodiversität und von Ökosystemen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW bei Vorhaben zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie bei Vorhaben zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller beziehungsweise planerischer Grundlagen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent, für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, und Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannte Naturschutzverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)
Wer kann Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL) beantragen?+
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