ZuschussAktiv

Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)

Wenn Sie Projekte planen, mit denen die Lebensqualität älterer Menschen verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie bei Projekten, mit denen Sie die gesellschaftspolitischen Potenziale älterer Menschen aktivieren und die Weiterentwicklung in seniorenrelevanten Themenbereichen voranbringen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 31.10. für das folgende Jahr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich

Was wird mit Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich gefördert?+
Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Projekte planen, mit denen die Lebensqualität älterer Menschen verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich?+
Der Antrag auf Zuwendungen zur Projektförderung im Seniorenbereich wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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