Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Bezirksregierung Arnsberg (externer Link)
Wenn Sie Landstromplätze für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie beim erstmaligen Neu- und Ausbau von mindestens 10 Jahre betriebenen Landstromanlagen an Liegeplätzen für Frachtschiffe und gewerblich betriebene Fahrgastschiffe.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 150.000 für eine einzelne Landstromanlage für die Güterbinnenschifffahrt und maximal EUR 525.000 für eine einzelne Anlage der Personenschifffahrt.
Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens bitte über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Wer kann Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt beantragen?+
Was wird mit Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt gefördert?+
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