Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Fördervolumen
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–
Über dieses Programm
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Wenn Sie Altlasten sanieren, damit brachliegende Flächen wieder genutzt werden können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Abwehrmaßnahmen gegen die von Altlasten ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt.
Die Bagatellgrenze richtet sich nach der Maßnahmenart und liegt zwischen EUR 2.000 und EUR 50.000.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien)
Was wird mit Zuwendungen zum Schutz gegen Gefahren durch Altlasten und zur Wiedernutzung brachliegender Flächen (Altlasten-Förderrichtlinien) gefördert?+
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