Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Digitalisierung und zentrales IT-Management der Landesregierung
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein (externer Link)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte vom: 22.07.2024 Ministerpräsident – Staatskanzlei Amtsbl SH 2024, 1193
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte
Wer kann Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte beantragen?+
Was wird mit Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte gefördert?+
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