ZuschussAktiv

Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Wenn Sie Investitionen in die öffentliche Infrastruktur planen, die für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort notwendig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)

Wer kann Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) beantragen?+
Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in mv. Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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