Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Wenn Sie Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung des Fischereiwesens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln der Fischereiabgabe, wenn Sie Vorhaben durchführen, die dazu beitragen, das Fischereiwesen zu erhalten und zu entwickeln.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 250,00 betragen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
Wer kann Zuwendungen aus der Fischereiabgabe beantragen?+
Was wird mit Zuwendungen aus der Fischereiabgabe gefördert?+
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