Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales (externer Link)
Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Kontakt- und Informationsstelle bei Maßnahmen, mit denen die Bereitschaft zur Selbsthilfe gefördert, der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert sowie die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit der Selbsthilfegruppen gefördert wird.
Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen zur Förderung sowohl gesundheitlicher als auch sozialer Selbsthilfe.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 22.500 Ihrer Personal- und Sachausgaben pro Jahr.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe
Was wird mit Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe gefördert?+
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