Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.
Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.
Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.
Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn
§§ 23 und 44 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO) vom: 25.05.1971 Der Senat der Freien Hansestadt Bremen Brem.GBl. 1971, S. 143 zuletzt geändert durch: Gesetz vom 13.11.2024 (Brem.GBl. S. 1036) in der jeweils gültigen Fassung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
Rahmenrichtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung Dienstanweisung für das Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren von kommunalen Zuwendungen in der Stadtverwaltung Bremerhaven vom: 22.09.2023 Magistrat der Stadt Bremerhaven
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei
Was wird mit Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei gefördert?+
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