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Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

FFA Filmförderungsanstalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Richtlinie für die Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen (§§ 102 bis 109 Filmförderungsgesetz (FFG)) vom: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -

Die Referenzpunktzahl aus dem Zuschauererfolg entspricht bei programmfüllenden Filmen der Besucherzahl im Zeitraum eines Jahres nach der Erstaufführung. ​

Erfolge bei Festivals und Preisen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 2 Jahren vor der regulären Erstaufführung und innerhalb von 2 Jahren nach der regulären Erstaufführung des Films in einem Kino im Inland erzielt wurden. ​Zudem wird die Besucherzahl innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Erfolgs oder der Auszeichnung berücksichtigt, wenn der Film nach der regulären Erstaufführung einen Erfolg bei einem Festival erzielt oder einen Preis erhalten hat.

Der Antrag auf Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen muss spätestens 3 Monate nach Verstreichen der oben genannten Zeiträume und bis zum 01. März eines Kalenderjahres gestellt werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Wer kann Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Wie beantrage ich Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?+
Der Antrag auf Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: FFA Filmförderungsanstalt.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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