Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz
Wenn Sie als Privatperson Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren wollen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und gegebenenfalls einen Tilgungszuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Eigentümerin und Eigentümer bei der Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung. Die Förderung ist auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt und richtet sich an Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen, das normalerweise im Nachrang abgesichert wird.
Die Höhe des Darlehens beträgt für einen 4-Personen-Haushalt bis zu EUR 100.000, für jedes weitere Haushaltsmitglied können EUR 5.000 hinzukommen. Das Darlehen ist auf Ihre förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Für das Darlehen können Sie eine Landesbürgschaft in Höhe von 80 Prozent für den Förderzeitraum beantragen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Wer kann Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum beantragen?+
Was wird mit Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum gefördert?+
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