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Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (externer Link)

Wenn Sie klimagerechten Gemeinschaftswohnraum für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung oder für Studierende oder Auszubildende errichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.

Die Höhe des Grunddarlehens für Neubauten berechnet sich aus

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

rlp

Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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