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Wohnraumförderung – Bildung von selbst genutztem Wohnraum und Erwerb von Genossenschaftsanteilen

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Privatperson Wohneigentum bauen oder kaufen oder Genossenschaftsanteile erwerben möchten und unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Privatperson beim Bau oder Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung, wenn Sie sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Die Förderung gliedert sich in 2 Schwerpunkte. Sie erhalten

Die Förderung gilt für eine Wohnung, die Sie selbst nutzen, entweder eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen oder eine Eigentumswohnung.

ISB-Darlehen „Erwerb von Genossenschaftsanteilen“:

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

rlp

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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