Wohnraum für Studierende
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Wenn Sie bezahlbare Wohnheimplätze für einkommensschwächere Studierende an Hochschulen oder für volljährige Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend bei der bedarfsgerechten Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende. Die Förderung schließt auch die Erstmöblierung ein.
Wenn Ihnen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen Mehrausgaben für
entstehen, können Sie eine höhere Förderung bekommen.
Für Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2 R kann die Darlehenssumme um jeweils bis zu EUR 20.000 erhöht werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Wohnraum für Studierende
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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