Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Wenn Sie Informationsveranstaltungen und Bildungsvorhaben planen, mit denen die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raumes gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen fördert Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Betriebsinhabern und Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Höhe des Zuschusses ist von der Art der Maßnahme abhängig. Normalerweise beträgt er 70 Prozent, maximal aber 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Für Vorhaben, die zwischen dem 1.1. und dem 30.4. des Folgejahres beginnen sollen, ist der Stichtag der 30.9., für Vorhaben, die zwischen dem 1.5. und dem 31.8. desselben Jahres beginnen sollen, der 31.1.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie)
Wer kann Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) beantragen?+
Was wird mit Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (ELER-Bildungsrichtlinie) gefördert?+
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