Wiederaufbau RLP 2021 – Unternehmen und Freie Berufe
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Fördervolumen
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Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
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Wenn Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler Sachschäden oder Einkommenseinbußen durch die Naturkatastrophe am 14.7.2021 und 15.7.2021 in bestimmten Gebieten in Rheinland-Pfalz entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren Ihnen als Selbstständige und Selbstständiger, als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin und Freiberufler finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden infolge des Hochwassers und Starkregens am 14.7.2021 und 15.7.2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier.
Die Schäden an Ihrer Betriebsstätte müssen mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze). Die Schadenshöhe wird durch ein Gutachten ermittelt.
Bitte beachten Sie: Reparaturkosten und Schadensersatz schließen sich gegenseitig aus. Sie können beispielsweise bei einer beschädigten Maschine entweder Schadenersatz oder Reparaturkosten geltend machen, aber nicht beides gleichzeitig.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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Was wird mit Wiederaufbau RLP 2021 – Unternehmen und Freie Berufe gefördert?+
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