Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
FFA Filmförderungsanstalt
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Individuell
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals (§§ 74 Abs. 3, 97 Abs. 3, 110 Abs. 3 Filmförderungsgesetz (FFG)) vom: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -
Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Wer kann Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
Was wird mit Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 gefördert?+
Wie beantrage ich Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?+
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