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Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

FFA Filmförderungsanstalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024

Richtlinie für die Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals (§§ 74 Abs. 3, 97 Abs. 3, 110 Abs. 3 Filmförderungsgesetz (FFG)) vom: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -

Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist gestellt werden.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Wer kann Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 richtet sich an Startup / junges Unternehmen. FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Was wird mit Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 gefördert?+
Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Wie beantrage ich Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025?+
Der Antrag auf Verwendung von Referenzfilm- und Referenzabsatzmitteln für die nicht nur kurzfristige Aufstockung des Eigenkapitals im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: FFA Filmförderungsanstalt.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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