Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
FFA Filmförderungsanstalt
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Individuell
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Verwendung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme zur Herstellung neuer programmfüllender Filme (§§ 74 bis 88 Filmförderungsgesetz (FFG)) vom: 20.03.2025 Filmförderungsanstalt - Bundesanstalt des öffentlichen Rechts -
Anträge können fortlaufend innerhalb der 3-Jahresfrist bzw. 2-Jahresfrist, jedoch spätestens vor Erstellung der Nullkopie, gestellt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
Wer kann Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 beantragen?+
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