Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus „Bingo! Die Umweltlotterie“ von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat.
Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen:
Sei müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Bingo-Projektförderung.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung
Was wird mit Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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