Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
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Individuell
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
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Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Pflegesituation planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, öffentliche Einrichtung oder Verein bei Projekten zur Verbesserung der sozialpflegerischen und pflegerischen Versorgung der Menschen.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben zur
Wer ist förderberechtigt?
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50 .000 € – 400 .000 €
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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