ZuschussAktiv

Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

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Wenn Sie Projekte zur Verbesserung der Pflegesituation planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune, öffentliche Einrichtung oder Verein bei Projekten zur Verbesserung der sozialpflegerischen und pflegerischen Versorgung der Menschen.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben zur

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