ZuschussAktiv

Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Bezirksregierung Düsseldorf (externer Link)

Wenn Sie als Kommune oder Verband im Rheinischen Revier wasserwirtschaftliche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach).

Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen:

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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