Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Niedersächsisches Kultusministerium
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (externer Link)
Wenn Sie Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben oder aus Betrieben, die stillgelegt werden, den Abschluss einer begonnenen Ausbildung in Ihrem Betrieb ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), wenn Sie Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder beantragten Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ und bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Wer kann Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben beantragen?+
Was wird mit Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben gefördert?+
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