Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmenden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk
Wer kann Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk beantragen?+
Was wird mit Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk gefördert?+
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