ZuschussAktiv

Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)

Thüringer Staatskanzlei

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Projekten von besonderer europapolitischer Bedeutung, die dazu beitragen, die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und die Akzeptanz von Europa zu erhöhen.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei Sie sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Projektes beteiligen müssen.

Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder schriftlich an die Thüringer Staatskanzlei.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

thueringen

Häufige Fragen zu Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)

Was wird mit Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) gefördert?+
Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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