Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP) (externer Link)
Wenn Sie für ein primärqualifizierendes Pflegestudium an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule eingeschrieben sind und nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in Bayern aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien für Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule.
Das Stipendium dient Ihnen ab dem 2. Semester längstens für 36 Monate zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)
Was wird mit Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR) gefördert?+
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