Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Fördervolumen
Individuell
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Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) (externer Link)
Wenn Sie Vorhaben zur Entwicklung touristischer Infrastrukturen umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Umsetzung von touristischen Projekten, die die Attraktivität und in der Folge auch die Gästezahlen einer touristischen Region steigern. Damit tragen die Projekte auch dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erhöhen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)
Wer kann Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie) beantragen?+
Was wird mit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie) gefördert?+
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