ZuschussAktiv

Start-up Transfer.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Zuletzt geprüft: 06. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) (externer Link)

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung innovative Gründungsvorhaben von Absolventinnen und Absolventen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW , wenn Sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

startupkmu

Verfügbar in

nrw

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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