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Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)

Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungsinstitut in Baden-Württemberg den Ausbau Ihrer Forschungsinfrastruktur oder die Entwicklung eines Prototyps planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien in den Bereichen „Forschungsinfrastrukturen und Innovationszentren“ sowie „Forschungs- beziehungsweise Prototypenvorhaben“ an den Hochschulen des Landes.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Der EFRE-Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)

Was wird mit Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) gefördert?+
Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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