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Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

Bürgschaftsrichtlinie gewerbliche Wirtschaft (BürggWR) vom: 17.06.2024 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat BayMBl. Nr. 299

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern

Wer kann Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern beantragen?+
Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Was wird mit Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern gefördert?+
Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Wie beantrage ich Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern?+
Der Antrag auf Staatsbürgschaften für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft in Bayern wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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