Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Wenn Sie sich in einer besonderen Notlage aufgrund von nicht versicherbaren Elementarschäden befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Finanzhilfen des Landes Hessen erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie durch Finanzhilfen, um außergewöhnliche Notlagen als Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse auf überörtlicher Ebene bei einem größeren Personenkreis aufgetreten sind und die Sie weder aus eigener Kraft noch durch Eigenvorsorge beseitigen können, zu mildern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Hilfe beträgt bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme, in besonderen Härtefällen bis zu 50 Prozent. Sie erhalten die Hilfe bis zu einer Schadenshöhe von EUR 30.000 als Zuschuss, bei einer Schadenssumme von über EUR 30.000 normalerweise als Darlehen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Wer kann Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden beantragen?+
Was wird mit Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden gefördert?+
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