Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördervolumen
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Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.
Ziel ist es, insbesondere in den ländlichen Regionen die Qualität und Attraktivität der bayerischen Tourismusbetriebe nachhaltig anzuheben und somit die Basisinfrastruktur der privaten Tourismuswirtschaft spürbar zu stärken.
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietskulisse ist im Internet abrufbar.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“
Wer kann Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ beantragen?+
Was wird mit Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“ gefördert?+
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