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Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Betreuungsplätze für Schulkinder zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Sicherung der im Bestand geschützten Plätze in Kinderhorten und sonstiger Angebote der Schulkinderbetreuung.

Ihren Antrag richten Sie spätestens bis zum 1.3. des laufenden Jahres über das zuständige Jugendamt an das Regierungspräsidium Kassel.

Antragsberechtigt sind Sie als Kommune. Sie können die Mittel selbst verwenden oder an Träger von Kinderhorten oder sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung weitergeben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

hessen

Häufige Fragen zu Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung

Was wird mit Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung gefördert?+
Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung fördert Vorhaben im Bereich software. Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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