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Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Mit dem Schiffs-CIRR-Förderprogramm können Käufer von Schiffen über die finanzierende Bank einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes erhalten (CIRR steht für "Commercial Interest Reference Rate"), der für die gesamte Kreditlaufzeit gilt.

Im Rahmen des Schiffs-CIRR-Programmes übernimmt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kreditinstituten über eine Zinsausgleichsgarantie einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen. Auf dieser Grundlage können Banken an die Käufer von Schiffen Kredite auf Basis des CIRR vergeben. Der CIRR ist ein Mindestzinssatz, der von der OECD für staatlich geförderte Finanzierungen vorgegeben wird, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Voraussetzung ist, dass Käufer die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen.

Welche Schiffstypen in das Förderprogramm einbezogen werden können, ist durch das Sector Understanding on Export Credits for Ships (SSU) der OECD vorgegeben. Gefördert werden können:

Anträge können von Banken gestellt werden, die mit der Finanzierung eines Schiffbaugeschäftes beauftragt sind. Solange keine Bank für die Finanzierung mandatiert ist, kann die Antragstellung zunächst durch das Schiffbauunternehmen erfolgen. In diesem Fall sind die Angaben zur Finanzierung von der mit der Finanzierung beauftragten Bank nachzureichen. Über die Förderwürdigkeit einer Finanzierung entscheidet das BMWE in Abstimmung mit dem BMF. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden. Diese werden auf Anfrage vom CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank zur Verfügung gestellt.

In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer weniger als einen Monat ab Eingang des Antrags der Bank.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)

Wer kann Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien) beantragen?+
Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien) gefördert?+
Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien) fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Investitionen. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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