ZuschussAktiv

Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten

Clubcommission Berlin e.V.

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz in Clubs und Live-Musikspielstätten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bewirken.

Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich der Clubs, innovative Konzepte sowie für Lärmschutzgutachten erhalten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu EUR 50.000 pro Antrag, bei Projekten mit sehr großer Bedeutung ausnahmsweise bis zu EUR 100.000.

Der Fördersatz richtet sich nach der Höhe der beantragten Fördersumme: Bis EUR 10.000 beträgt der Fördersatz 90 Prozent, zwischen EUR 10.000 und EUR 20.000 liegt er bei 85 Prozent und über EUR 20.000 bei 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein bei dem Clubcommission Berlin e.V.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

berlin

Häufige Fragen zu Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten

Wer kann Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten beantragen?+
Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in berlin. Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unt…
Was wird mit Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten gefördert?+
Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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