Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Aufwand
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Wenn Sie als geflüchtete Person freiwillig aus Niedersachsen in Ihre Heimat zurückkehren oder in ein anderes Land weiterwandern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie als geflüchtete Person freiwillig in Ihre Heimat zurückkehren wollen. Dies gilt auch für das Weiterwandern in ein drittes Land, das bereit ist, Sie aufzunehmen.
Sie erhalten die Förderung als Rückkehrhilfen in Form von Reise- und Transportkosten, Reisebeihilfe und medizinisch bedingten Zusatzkosten sowie in Form von Starthilfen auf der Grundlage des REAG-/GARP-Programms.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen
Was wird mit Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen gefördert?+
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