BürgschaftAktivBundesweit

Rückbürgschaften des Bundes und der Länder

Die Deutschen Bürgschaftsbanken

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)

Für die Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht im erforderlichen Maß zur Verfügung stehen, besteht in Deutschland ein dreigliedriges Bürgschaftssystem:

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Voraussetzungen sind insbesondere, dass das Vorhaben volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist. Ferner ist das EU-Beihilferecht zu beachten.

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Rückbürgschaften des Bundes und der Länder

Wer kann Rückbürgschaften des Bundes und der Länder beantragen?+
Rückbürgschaften des Bundes und der Länder richtet sich an Startup / junges Unternehmen. Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)
Was wird mit Rückbürgschaften des Bundes und der Länder gefördert?+
Rückbürgschaften des Bundes und der Länder fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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Offizielle Quellen