Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt von Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung bei der Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Flächen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landwirtin oder Landwirt durch einen Ausgleich für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der umweltgerechten Bewirtschaftung bestimmter naturschutzbedeutsamer Dauergrünlandflächen in Natura-2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen entstehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Einschränkung zwischen EUR 106,000 und EUR 440,00 je Hektar Dauergrünland pro Kalenderjahr.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
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Was wird mit Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft gefördert?+
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