Richtlinie FTI-Thüringen INVEST
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB) (externer Link)
Wenn Sie als Wissenschaftseinrichtung oder wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung in den Auf- und Ausbau von Innovationszentren sowie in die Geräte- beziehungsweise Digital-Infrastruktur investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Auf- und Ausbau von Innovationszentren an Wissenschaftseinrichtungen sowie bei Investitionen in die forschungsbezogene Geräteinfrastruktur beziehungsweise Digital-Infrastruktur von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu bestimmten Stichtagen über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank ein. Im Fördergegenstand WINAFO Invest ist dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Wurden Sie ausgewählt, können Sie Ihren Antrag stellen.
Antragsberechtigt sind im Fördergegenstand Innovationszentren alle Wissenschaftseinrichtungen und in den übrigen Fördergegenständen nur wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Richtlinie FTI-Thüringen INVEST
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Was wird mit Richtlinie FTI-Thüringen INVEST gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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