Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Was wird mit Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gefördert?+
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