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Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Was wird mit Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) gefördert?+
Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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