Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen wollen, die der Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen, dem Ausgleich von Standortnachteilen und der Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie bei sonstigen Maßnahmen zur Behebung von Strukturproblemen.
Maßnahmen, deren Trägerstruktur interkommunal organisiert ist und/oder deren Finanzierung unter Beteiligung von privatem Kapital erfolgt, werden vorrangig gefördert.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie
Wer kann Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie beantragen?+
Was wird mit Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie gefördert?+
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