Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 23.12.2024 Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie für die Kinoförderung vom: 01.01.2025 Filmförderungsanstalt
Referenzmittel werden für einen erfolgreichen Film zuerkannt und können als Zuschuss für ein neues Projekt eingesetzt werden (Referenzprinzip).
Die Förderung erfolgt in 2 Stufen. Auf der ersten Stufe erfolgt die Zuerkennung von Referenzmitteln aufgrund des Erfolgs des programmfüllenden Films. Die Zuerkennung wird durch die produzierende Person des programmfüllenden Films beantragt. Nach Erhalt des Zuerkennungsbescheides kann auf der zweiten Stufe die Verwendung und Auszahlung der Fördermittel für ein neues Projekt durch die beteiligten Autoren bzw. Regisseuren selbst beantragt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme
Wer kann Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme beantragen?+
Was wird mit Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme gefördert?+
Wie beantrage ich Referenzfilmförderung zur Verwendung von Rerefenzmitteln für die Stoffentwicklung neuer programmfüllender Filme?+
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