ZuschussAktiv

Psychosoziale Prozessbegleitung

Niedersächsisches Justizministerium

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen

Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen

Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen fördert Sie als Opferhilfeeinrichtung bei der Umsetzung von Angeboten der psychosozialen Prozessbegleitung.

Sie erhalten die Förderung für die Personalausgaben für Ihre Fachkräfte, die die Prozessbegleitung durchführen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Personalausgaben für jede von Ihnen eingesetzte Fachkraft. Bei einem Personaleinsatz von bis zu 0,5 Arbeitskraftanteilen beträgt Ihr Zuschuss höchstens EUR 6.000, bei mehr als 0,5 Arbeitskraftanteilen höchstens EUR 12.000, jeweils für maximal 1 Jahr.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Psychosoziale Prozessbegleitung

Was wird mit Psychosoziale Prozessbegleitung gefördert?+
Psychosoziale Prozessbegleitung fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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