ZuschussAktiv

Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW.

Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Wer kann Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung beantragen?+
Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in nrw. Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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